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Mitgliedschaft in der DLRG Nieder-Olm / Wörrstadt e.V.

Beitrittserklärung

Beitrittserklärung

Gerne begrüßen wir auch Sie als Mitglied in unserer Ortsgruppe!

Beachten Sie aber bitte, dass eine Mitgliedschaft nicht zwingend einen Platz im Training bedeutet. Gerne würden wir allen Bürgern aus unserem Einzugsgebiet die Möglichkeit geben zu schwimmen. Leider sind die, uns bereitgestellten, Kapazitäten hierfür absolut nicht ausreichend.

Hier finden Sie die Beitrittserklärung im PDF-Format: klick

 

 

 

Beitragsstruktur

Beitragsstruktur

Bei unseren Mitgliedsbeiträgen handelt es sich generell um Jahresbeiträge. Die Mitgliedschaft ist kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich an: DLRG OG Nieder-Olm / Wörrstadt e.V., Miriam Wolf, per Mail an unsere Mitgliederverwaltung.

Zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen werden für aktive Schwimmer, die Bahnen im Trainingsbetrieb nutzen, Aktivenbeiträge fällig.

Mitgliedsbeitrag pro Jahr

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: 48,00 Euro
  • Erwachsene: 60,00 Euro
  • Familien: 120,00 Euro

Aktivenbeitrag pro Jahr

  • Altersunabhängig: 60,00 Euro
  • ggf. weitere Gebühr für aktives Training bei mehreren Trainings pro Woche, hierüber erfolgen jährlich individuelle Informationen.

Einen kleinen Einblick in unsere Ortsgruppe zeigt der Zusammenschnitt zur 40 Jahrfeier.

Helfersystem

Helfersystem

Ein Verein kommt nicht ohne die ehrenamtliche Arbeit seiner Mitglieder aus. Einige engagieren sich im Vorstand oder als Trainer am Beckenrand. Darüber hinaus benötigen wir aber das Mitwirken aller aktiven Mitglieder. Aus diesem Grund gibt es in Nieder-Olm das Helfersystem. Jedes aktive Mitglied ist aufgefordert, sich dreimal im Jahr aktiv über das Training hinaus einzubringen. Dies kann zum Beispiel im Rahmen der Wettkämpfe geschehen. Hier werden immer helfende Hände als Fahrer, Betreuer oder Kampfrichter benötigt. Darüber hinaus gibt es viele Aktionen der Ortsgruppe, die als Helfereinsatz anerkannt werden. Um dieses Engagement einzufordern, gibt es den Beschluss bei nicht erfolgten Helfereinsätzen eine Ausgleichszahlung einzufordern. Alle Informationen findet ihr auf unserer Webseite.

FAQ

FAQ

Sie haben nun doch noch Fragen?

Dann schauen Sie doch mal unter den FAQ / häufige Fragen nach.

Formular zur Mitgliedschaft

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